Leaderboard

Sie sind hier: Presse 19. Dezember 2024
Suchen
tellmed.ch
Presse
Erweiterte Suche
Fachliteratur
Fortbildung
Kongresse/Tagungen
Tools
Humor
Kolumne
Presse
Gesundheitsrecht
Links
 

Zum Patientenportal

 
Schrift: Schrift grösser Schrift kleiner Als Email versenden Druckvorschau

 Das Portal für Ärztinnen und Ärzte

Tellmed richtet sich ausschliesslich an Mitglieder medizinischer und pharmazeutischer Berufe. Für Patienten und die Öffentlichkeit steht das Gesundheitsportal www.sprechzimmer.ch zur Verfügung.

 

Rect Top

FMH: Konsequentes JA für betroffene Paare

Das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz ermöglicht betroffenen Paaren fortan eine noch schonendere Behandlung auch in der Schweiz, indem die Zahl von risikoreichen Mehrlingsschwangerschaften und von Schwangerschaftsabbrüchen gesenkt wird. Deshalb sprechen sich die FMH und SGGG gynécologie suisse klar für ein Ja zum revidierten Gesetz aus.

Paare mit ungewollter Kinderlosigkeit und solche mit schweren Erbkrankheiten sind in der Schweiz aktuell mit einer restriktiven Gesetzgebung konfrontiert. Diese führt u.a. dazu, dass Mutter und Kind mit unnötigen Risiken konfrontiert sind. Bereits im Jahr 2015 haben Volk und Stände mit einem deutlichen Ja zur Anpassung von Artikel 119 der Bundesverfassung die Voraussetzung geschaffen, dass das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz in Kraft treten kann.

 

Aufgrund des ergriffenen Referendums ist nun das Stimmvolk ein weiteres Mal gefordert, sich zu diesem Thema zu äussern und für eine schonende und risikoarme Fortpflanzungsmedizin zu votieren. Das zur Abstimmung stehende und im Vergleich zum europäischen Ausland weiterhin restriktive Fortpflanzungsmedizingesetz verbessert die Behandlungsmöglichkeit von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch, vermindert Mehrlingsschwangerschaften und vermeidet Schwangerschaftsabbrüche. Gleichzeitig setzt es auch klare Schranken, indem eine Präimplantationsdiagnostik nur erlaubt ist bei einer bekannten familiären Erbkrankheit oder bei Paaren, welche sich zur Erfüllung ihres Kinderwunsches einer künstlichen Befruchtung unterziehen müssen. Designer-Babys, Embryonenspende oder Leihmutterschaft bleiben auch mit dem revidierten Gesetz weiterhin verboten.

 

Behandlungsbelastung nimmt deutlich ab

Aktuell dürfen maximal drei befruchtete Eizellen zu Embryonen entwickelt werden (3er-Regel). Im Durchschnitt ist jedoch – auch bei einer natürlichen Schwangerschaft – nur eine von sechs befruchteten Eizellen entwicklungsfähig. Um die Chance für eine Schwangerschaft zu erhöhen und Risiken zu mindern, sieht das revidierte Gesetz vor, diese Anzahl von drei auf zwölf zu erhöhen und deren natürlichen Entwicklungsprozess länger zu beobachten. So muss am Tag 5 nur noch ein Embryo transferiert werden anstatt wie bisher zwei bis drei Embryonen am Tag 2. Mit dieser neuen 12er-Regel lässt sich im Vergleich zur heute gültigen Gesetzeslage für das Erreichen einer Schwangerschaft die Anzahl benötigter Embryotransfers substantiell reduzieren. Die Behandlungsdauer verkürzt sich massiv und ebenso sinken damit die Behandlungskosten, welche stets vom Paar selber zu tragen sind.

 

Risiko von Mehrlingsschwangerschaften mindern

Bei Mehrlingsschwangerschaften sind Mutter und Kind unnötigen Risiken ausgesetzt, denn solche Schwangerschaften führen oft zu Frühgeburten mit erhöhtem Sterbe- und Behinderungsrisiko. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung reduziert die Risiken für Mutter und Kind: Indem neu am Tag 5 nur noch eine einzige und die entwicklungsfähigste Eizelle übertragen werden kann, gehen Mehrlingsschwangerschaften deutlich zurück.

 

Unnötige Schwangerschaftsabbrüche vermeiden

Vorgeburtliche Untersuchungen wie die Pränataldiagnostik werden in der Schweiz schon lange angewendet und sind von einem Grossteil der Bevölkerung akzeptiert. Ob werdende Eltern eine solche Untersuchung beanspruchen möchten, entscheiden sie in jedem Fall selbst. Dies gilt ebenso für die Präimplantationsdiagnostik. Indem letztere zeitlich früher ansetzt und die entwickelte Eizelle vor deren Übertragung in die Gebärmutter untersucht wird, stellt diese das Paar ─ im Unterschied zur Pränataldiagnostik ─ nicht vor den Entscheid eines Schwangerschaftsabbruchs.

 

Mit dem Gesetz können betroffene Paare, solche mit unerfülltem Kinderwunsch und solche mit schweren Erbkrankheiten, endlich auch in der Schweiz auf eine schonendere Therapie zählen. Deshalb und weil die Vorlage auch enge Grenzen setzt, befürworten die FMH und die SGGG das revidierte Gesetz.

Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH

13.04.2016 - dzu

 
Adserver Footer
Rect Bottom
 

Fachportal Gastroenterologie:
Abklärung, Diagnose
Therapie, Prävention

Eisen-Fachportal:
Eisenmangel und Eisenmangelanämie
Sprechzimmer: Patientenratgeber
Sky right 1