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Weiterer Schritt zur Einführung des elektronischen Patientendossiers

Die Einführung des elektronischen Patientendossiers rückt näher. Das Eidgenössische Departement des Innern hat heute die Verordnungen zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier in die Anhörung geschickt.

Die Verordnungen regeln die technischen und organisatorischen Vorgaben für den Aufbau und den Betrieb des elektronischen Patientendossiers. Die Anhörung dauert bis am 29. Juni 2016.

 

Das Parlament hat das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) am 19. Juni 2015 verabschiedet. Es legt die Rahmenbedingungen für die Bearbeitung von Daten und Dokumenten im Rahmen des elektronischen Patientendossiers fest. Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Qualität und Sicherheit sowie die Effizienz medizinischer Behandlungen verbessert werden. Dabei haben Datensicherheit und Datenschutz höchste Priorität.

 

Die Verordnungen zum EPDG regeln unter anderem die Zertifizierung von Stammgemeinschaften und Gemeinschaften. Diese Zusammenschlüsse von Arztpraxen, Apotheken, Spitälern, Spitexorganisationen, Pflegeheimen und weiteren Gesundheitseinrichtungen stellen den elektronischen Austausch der Daten sicher. Festgelegt wird zudem das Format der neuen Patientenidentifikationsnummer. Schliesslich werden die Rahmenbedingungen geregelt, unter welchen Finanzhilfen für den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften gewährt werden.

 

Das EPDG und die entsprechenden Verordnungen sollen im 1. Quartal 2017 in Kraft gesetzt werden.

Bundesamt für Gesundheit BAG

26.03.2016 - dzu

 
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